Kostenübernahme durch Krankenkassen für Aktiv-Einlagen

Gute Nachrichten: Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen können die Kosten für Aktiv-Einlagen ganz oder teilweise übernehmen. Mit einem ärztlichen Rezept und den richtigen Schritten erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Erstattung erheblich.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Ärztliches Rezept:
Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden ein Rezept ausstellen. Eine empfohlene Formulierung ist:

"Federnde, vorgeformte Einlagen (von Step Flex), angepasst an die Gewölbegröße.“

Hinweis: Hilfsmittel belasten nicht das Arztbudget.

Rechnung einreichen:
Senden Sie die Rechnung zusammen mit dem Rezept an Ihre Krankenkasse. Einige Kassen verlangen zusätzlich einen Kostenvoranschlag. In diesem Fall kontaktieren Sie uns.

  • Gesetzliche Krankenkassen

    Erstattung im Einzelfall: Die gesetzliche Krankenkasse trifft eine Einzelfallentscheidung; in etwa 30 % der Fälle gibt es eine Unterstützung

    Zuzahlung:
    In der Regel beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Einlagenpaar.

    Anzahl der erstattungsfähigen Einlagen:
    Bei medizinischer Notwendigkeit können als Erstausstattung zwei Paar Einlagen ärztlich verordnet werden – danach pro Jahr zwei Paar.

  • Private Krankenkassen

    Hohe Erstattungswahrscheinlichkeit: Fast in allen Fällen übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für unsere Aktiv-Einlagen.

    Voraussetzung:
    Ein ärztliches Rezept ist in der Regel nicht erforderlich.

    Hinweis:
    Die genaue Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte klären Sie die Details direkt mit Ihrer Versicherung.

    Kostenvoranschlag:
    Sollte Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag verlangen, stellen wir Ihnen diesen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter:

    Rechtliche Grundlage:
    Die Kostenübernahme für orthopädische Hilfsmittel ist durch mehrere Urteile des Bundessozialgerichts gestützt. Ein Beispiel ist das Urteil vom 29.09.1997 (AZ.: 8 RKn 27/96).

    Haben Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme oder benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

    Kontaktformular