Kostenübernahme durch Krankenkassen für Aktiv-Einlagen
Gute Nachrichten: Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen können die Kosten für Aktiv-Einlagen ganz oder teilweise übernehmen. Mit einem ärztlichen Rezept und den richtigen Schritten erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Erstattung erheblich.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Ärztliches Rezept:
Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden ein Rezept ausstellen. Eine empfohlene Formulierung ist:
"Federnde, vorgeformte Einlagen (von Step Flex), angepasst an die Gewölbegröße.“
Hinweis: Hilfsmittel belasten nicht das Arztbudget.
Rechnung einreichen:
Senden Sie die Rechnung zusammen mit dem Rezept an Ihre Krankenkasse. Einige Kassen verlangen zusätzlich einen Kostenvoranschlag. In diesem Fall kontaktieren Sie uns.
Kostenvoranschlag:
Sollte Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag verlangen, stellen wir Ihnen diesen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter:
Rechtliche Grundlage:
Die Kostenübernahme für orthopädische Hilfsmittel ist durch mehrere Urteile des Bundessozialgerichts gestützt. Ein Beispiel ist das Urteil vom 29.09.1997 (AZ.: 8 RKn 27/96).
Haben Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme oder benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.